Von 764 erwerbsfähigen(!) „Flüchtlingen“ aus Syrien im Landkreis Meißen – fast 70 Prozent Bürgergeldempfänger!
Die Zahl der arbeitsfähigen syrischen „Flüchtlinge“ im Landkreis Meißen, die statt von Arbeit von Bürgergeld leben, ist auch zehn Jahre nach Beginn der Migrationskrise auf ungebremst hohem Niveau. Wie eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/1229) des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste (AfD) ergab, befanden sich zum Stand 22. Januar 2025 lediglich 242 Syrer „im Kontext von Fluchtmigration“, die im Landkreis Meißen leben, in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Über 522 erwerbsfähige Syrer der gleichen Bevölkerungsgruppe lebten hingegen vom Bürgergeld. Dies ergibt eine Quote von 31,7 Prozent an erwerbsfähigen syrischen „Flüchtlingen“ im Landkreis, die auch tatsächlich arbeiten gehen. Von den 242 genannten Syrern befanden sich überdies lediglich 187 Personen in Vollzeitbeschäftigung. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt mindestens 745 Syrer „im Kontext von Fluchtmigration“ bürgergeldberechtigt.
Auch bei anderen Migrantengruppen „im Kontext von Fluchtmigration“ im Landkreis Meißen erweist sich das Eingliederungsvermögen in den deutschen Arbeitsmarkt als desaströs: So ging zum letzten von der Staatsregierung abgerufenen Stand nur jeder dritte erwerbsfähige Afghane (112 Personen) in Vollzeit arbeiten, 194 erwerbsfähige Afghanen bezogen jedoch Bürgergeld – ein Schnitt von 57,3 Prozent an Bürgergeldempfängern. In Vollzeit arbeiteten überdies nur 41 Iraker (37,3 Prozent aller erwerbsfähigen Iraker), mindestens 47 Iraker bezogen hingegen Bürgergeld (43 Prozent aller erwerbsfähigen Iraker). Von den 1.963 erwerbsfähigen Ukrainern im Landkreis Meißen gingen gar nur 324 Personen (16,5 Prozent) in Vollzeit arbeiten, während 1.482 erwerbsfähige Ukrainer (75,5 Prozent aller erwerbsfähigen Ukrainer) vom Sozialstaat ausgehalten werden mussten.
„Ob gelernt oder ungelernt – wer wirklich arbeiten will, der findet auch eine Arbeit“, betont Kirste, der als Direktabgeordneter die Bürger des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag vertritt. „Die Gastronomie sucht händeringend Arbeitskräfte, Bau und Handwerk suchen Arbeiter, fast jeder einzelne Supermarkt und Discounter sucht Mitarbeiter. Im elften Jahr der Migrationskrise scheint es jedoch, als hätten sich viele sog. ‚Flüchtlinge‘ mit den Bedingungen unseres Sozialstaats zufrieden arrangiert. Doch Bürgergeld hat nicht die Regel zu sein, sondern eine absolute Ausnahme zu bilden. Dies gilt besonders für ausländische Staatsbürger: Wer sich als Ausländer auch nach Jahren des Lebens in Meißen nicht integrieren und eine Arbeit finden kann, dem sollte dringend aufgezeigt werden, dass seine weitere Perspektive wohl nicht in Meißen, sondern lieber in seinem Heimatland liegt.“