Teure Gefängnisaufenthalte: Ausländische Schwarzfahrer kosten sächsische Steuerzahler jährlich fast 500.000 Euro!
Sachsens Gefängnisse werden im Unterhalt immer teurer: Wie eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 7/9948) des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste (AfD) an den Sächsischen Landtag ergab, stiegen allein die Kosten für die Unterbringung eines einzelnen Häftlings im Schnitt von 87,71 Euro pro Tag im Jahr 2012 auf 152,07 Euro pro Tag im Jahr 2021 an. Dies entspricht einer Steigerung von fast 75 Prozent binnen eines Jahrzehnts. Besonders brisant in diesem Zusammenhang: Während die Anzahl der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen nach § 265a StGB, also dem „Erschleichen von Leistungen“ – beispielsweise durch sog. „Schwarzfahren“ – sachsenweit zwischen 2018 und 2021 von 491 auf 239 Inhaftierungen sank, stieg im gleichen Zeitraum die prozentuale Anzahl inhaftierter ausländischer Staatsbürger aufgrund dieses Delikts massiv an, nämlich von 20 auf 33 Prozent aller Verurteilungen zu Ersatzfreiheitsstrafe. Die durchschnittliche Ersatzfreiheitsstrafe dauerte im Jahr 2021 etwa 38 Tage.
Auch bei Verurteilungen aufgrund des „Erschleichens von Leistungen“ ohne verhängter Freiheitsstrafe wuchs die Zahl ausländischer Verurteilter im Freistaat Sachsen: Wurden im Jahr 2012 noch 316 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Sachsen nach dem § 265 a StGB zu Strafen verurteilt, wuchs deren Anzahl bis 2021 auf 827 Personen mit fremder Staatsangehörigkeit. Über die Hälfte der Verurteilten, nämlich exakt 465 Personen, stammten im vergangenen Jahr dabei aus den Staaten Afrikas und Asiens; weitere 168 Personen aus Polen, Rumänien und der Tschechischen Republik. Im Bundestag forderte die „Linkspartei“ in ihrer Klientelpolitik immer wieder die „Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (siehe Bundestags-Drucksache 19/1115), da sonst „Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus sogar die Ausweisung“ drohe. Doch Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt: Den finanziellen Schaden tragsn schließlich die ehrlichen Bürger, die mit ihren Ticketkäufen den Betrieb der Bahn weiterhin aufrecht erhalten müssen.
„Die verhängten Ersatzfreiheitsstrafen kosteten den sächsischen Steuerzahler vergangenes Jahr im Schnitt 5.776 Euro und insgesamt fast 1,4 Millionen Euro“, kommentiert Thomas Kirste, der als Direktabgeordneter die Bürger des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag vertritt, die jüngsten, vom Sächsischen Justizministerium abgefragten Daten zum Thema „Schwarzfahren“. „Der hohe Anteil ausländischer Straftäter ist dabei erschreckend und gehört explizit angesprochen, zumal in dieser Frage nicht nur sächsische Unternehmen, sondern auch die deutsche Zivilgesellschaft um Geld und Leistungen betrogen werden. Wer sich als Gast in einem anderen Land nicht benimmt, sondern mit Betrug straffällig wird, gehört augenblicklich ausgewiesen. In vielen anderen Ländern dieser Welt ist solch ein Vorgehen die Regel. Auch der Freistaat Sachsen sollte hier, anstelle den Steuerzahler mit Ersatzfreiheitsstrafen noch zusätzlich zu belasten, hart und rigoros durchgreifen.“