Sächsischer CDU-Politiker Wanderwitz lässt die Maske fallen: „Alle AfD-Mandate vom Gemeinderat bis zum EU-Parlament gehören aberkannt!“

Wie demokratiefeindlich ist Sachsens CDU? Im Interview mit der Tagesschau ließ der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz kürzlich alle Masken fallen: Nicht nur gehöre ihm zufolge die AfD als Oppositionspartei verboten. Da die AfD bereits „Tausende Kommunalpolitiker“ stelle, so Wanderwitz, gehörten „alle Mandate [der AfD] vom Gemeinderat bis zum Europaparlament“ aberkannt. Die Strukturen der AfD müssten laut Wanderwitz komplett zerschlagen und sämtliche Ersatzgründungen verboten werden, damit sich rechts der CDU nie wieder eine erfolgreiche Oppositionspartei etablieren könne. Einen entsprechenden Verbotsantrag wolle der CDU-Politiker Wanderwitz noch in diesem Herbst in den Deutschen Bundestag einbringen. Die rund neun Millionen Wähler, die die AfD in Deutschland derzeit laut Umfragen vertritt, spielen in Wanderwitz‘ „Demokratieverständnis“ keine Rolle mehr.

„Im Kontext seiner Forderung nach einem Verbot der AfD lohnt ein Blick auf die Personalie des Marco Wanderwitz“, mahnt Thomas Kirste, Direktabgeordneter des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag. „Wanderwitz ist der klassische Typ des CDU-Berufspolitikers. Er sitzt seit 22 Jahren im Bundestag, fiel dort nie groß durch seine Parlamentsarbeit auf, hingegen als kurzzeitiger ‚Ostbeauftragter‘ der Bundesregierung durch seine öffentliche Verunglimpfung zahlreicher Ostdeutscher. Seit 2013 hat Wanderwitz in seinem eigenen westsächsischen Wahlkreis fast jeden zweiten Wähler verloren, sein Direktmandat im September 2021 sogar an die AfD. Diese persönliche Schmach kann Wanderwitz bis heute nicht verwinden. Darin erklärt sich seine tiefgreifend demokratiefeindliche Forderung – er will seinen bequemen Hinterbänklerposten im Bundestag wieder gesichert sehen. Übrigens müssen Bundestagsabgeordnete seit 2006 ihre persönlichen Nebeneinkünfte veröffentlichen. Diese Transparenzpflicht den Bürgern gegenüber passte CDU-Wanderwitz gar nicht: Er klagte dagegen sogar vor dem Verfassungsgericht; zum Glück für die Bürger vergebens.“