Polizeibrennpunkt Flüchtlingsheim: Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) sorgen für zahlreiche Einsätze!

Die AfD hatte vor den fatalen Folgen gewarnt, stieß bei den Betreibern jedoch auf taube Ohren. Dass die AfD einmal mehr zu Recht warnte, enthüllte diesen Monat eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.:8/4085) des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste an die sächsische Staatsregierung. Was war geschehen? Im November 2023 gab die Diakonie Meißen bekannt, ein Nebengebäude des Altenpflegeheims „Hugo Tzschucke“ in Meißen-Bohnitzsch künftig für die Unterbringung von acht „unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ (UMA) nutzen zu wollen. Anwohner und Angehörige der untergebrachten Pflegebedürftigen fürchteten um die Zunahme von Kriminalität in ihrem Viertel. In einem Brief an den Diakonievorstand mahnte Kirste damals unter Verweis auf polizeiliche Statistiken, dass „fast die Hälfte aller Rohheitsdelikte von ‚Zuwanderern‘ […] in Asylbewerberunterkünften oder in ihrer Nähe verübt“ würden und plädierte für eine dezentrale Einzelunterbringung der UMA, auch zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit in Meißen-Bohnitzsch.

Es war der CDU-Politiker Sebastian Fischer, selbst im Vorstand der Diakonie Riesa, der sich besonders für die zentrale Unterbringung der UMA im Altenpflegeheim. Kirstes Kleine Anfrage enthüllte nun: Allein in den ersten dreizehn Monaten der Unterbringung der acht UMA musste die Polizei in mindestens 51 Fällen zum Einsatz im Nebengebäude des Altenpflegeheims ausrücken. Die Gründe der Einsätze waren vielfältig: Von Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch über Bedrohung, Diebstahl und Gefahrenabwehr bis hin zur mehrfachen Körperverletzung. In zahlreichen Fällen waren „unbegleitete minderjährige Ausländer“ überdies aus ihrer Unterkunft abgehauen und mussten polizeilich gesucht werden.

Über die Kosten der 51 Polizeieinsätze in der Flüchtlingsunterkunft der Diakonie – und wer diese zu bezahlen habe – wollte die sächsische Staatsregierung keine Auskunft erteilen. Eine vorherige Anfrage Kirstes an den Meißner CDU-Landrat Ralf Hänsel ergab jedoch, dass jeder einzelne „unbegleitete minderjährige Ausländer“ den deutschen Steuerzahler allein für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung über 5.300 Euro kostet. Und zwar pro Monat, nicht pro Jahr. Für die Betreiber von Flüchtlingsunterkünften scheinbar ein sehr lukratives Geschäft.