Mindestens 668 „Flüchtlinge“ als Straftatverdächtige registriert – Darunter 18 Mehrfach-/Intensivtäter aus muslimischen Staaten!
Im Landkreis Meißen waren zum Stichtag des 1. Januar 2026 mindestens 649 sogenannte „Flüchtlinge“ als Verdächtige von Straftaten sowie weitere 19 „Flüchtlinge“ als „Mehrfach- und Intensivtäter Asyl“ (MITA) registriert. Von letzterer Gruppierung besitzen 18 Personen die Staatsbürgerschaft eines mehrheitlich muslimischen Staats – auf den ersten Plätzen hierbei Syrer, Libyer und Tunesier. In einer Kleinen Anfrage (Drs.-Nr.: 8/5509) an die sächsische Staatsregierung ließ der Meißner AfD-Landtagsabgeordnete Thomas Kirste auch die Staatsangehörigkeiten der sonstigen Straftatverdächtigen im Landkreis Meißen „mit Flucht- und Asylhintergrund“ auswerten.
Das Ergebnis: Von 903 im Landkreis Meißen lebenden syrischen „Flüchtlingen“ waren 176 straftatverdächtig (18,5 Prozent), von 3.322 Ukrainern 138 (4,2 Prozent), von 366 Afghanen 84 (23 Prozent). Auch Libyen erzielte mit 24 Straftatverdächtigen bei 78 „Flüchtlingen“ eine besonders hohe Quote von fast 31 Prozent. Insgesamt lebten zum Stichtag des 1. Januar 2026 etwa 6.074 Personen mit „Flucht- und Asylhintergrund“ im Landkreis Meißen und machten damit rund 2,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
„Wer in ein fremdes Land kommt und dort Straftaten begeht, gehört sofort und auf eigene Kosten wieder ausgewiesen“, mahnt Kirste. „Dabei ist es vollkommen gleich, ob es sich bei dieser Straftat um Ladendiebstahl oder um ein Gewaltdelikt handelt. Straftaten begeht man nicht und Gastfreundschaft nutzt man nicht aus. Schon gar nicht, wenn man als angeblich ‚Schutzsuchender‘ ins Land kommt. Im Übrigen ist bereits illegaler Grenzübertritt nach Deutschland eine Straftat – und jeder, der sich illegal nach Deutschland schmuggeln lässt, weiß das auch ganz genau. Solche Leute, die schon Straftaten begehen, um nach Deutschland zu kommen, sollten per se kein Anrecht auf Asyl oder Sozialleistungen mehr haben.“
