Landkreis Meißen bummelt bei Grundsteuer-Erklärung: Schuld sei das Finanzamt – Strafe zahlen muss eh nur der Bürger
Der Landkreis Meißen hat es nicht geschafft, die Grundsteuererklärungen für seine Liegenschaften fristgerecht abzuliefern: Von den 260 grundsteuerpflichtigen Grundstücken des Landkreises, erklärte CDU-Landrat Ralf Hänsel auf Nachfrage des Meißner AfD-Kreisrates Thomas Kirste, seien gerade einmal 106 Grundstücke abgearbeitet worden. Die geringe Erfüllquote, so der Landrat, sei durch „ausstehende Zuarbeiten des Finanzamtes“ zu erklären. Gleichzeitig versicherte der Landrat, er rechne „nicht mit der Festsetzung von Zwangsgebühren“.
Immerhin habe er für die fehlenden 154 Grundstücke eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt, und das Finanzamt habe diese Fristverlängerung bislang nicht abgelehnt – sprich: Das Finanzamt hat auch hier schlicht noch nichts zugearbeitet, noch nicht einmal reagiert. Für Staat und Regierung gelten die eigenen Regeln offensichtlich nicht. In seiner Beantwortung der Anfrage Thomas Kirstes äußert CDU-Landrat Hänsel überdies deutlich, sich in keinem Fall für eine Befreiung von Zwangsgeldern für betroffene Bürger im Landkreis einzusetzen.