Landkreis Meißen aktuell: Trotz Frieden und Wiederaufbau – Nur acht von 1.252 Syrern kehren freiwillig in die Heimat zurück
Seit neun Monaten ist der Bürgerkrieg in Syrien beigelegt. Große Teile des Landes sind befriedet, die Europäische Union unterstützt den Wiederaufbau Syriens mit 2,5 Milliarden Euro. Laut dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) kehrten zwischen dem 8. Dezember 2024 und dem 3. September 2025 schon mehr als 862.000 syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück.
Nur nicht aus Sachsen.
Wie eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/3668) des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste an die sächsische Staatsregierung ergab, waren zum Stichtag des 31. Juli 2025 mindestens 1.252 syrische Staatsbürger im Landkreis Meißen gemeldet, davon 1.020 Personen als sog. „Flüchtlinge“. Zwischen Dezember 2024 und Juli 2025 hatten jedoch nur acht(!) syrische Staatsbürger den Landkreis Meißen freiwillig in Richtung Syrien verlassen – eine Quote von 0,6 Prozent aller Syrer im Landkreis Meißen. Im gleichen Zeitraum kamen übrigens 35 neue syrische „Flüchtlinge“ in den Landkreis Meißen. Und: Die freiwillige Rückkehr der acht syrischen „Flüchtlinge“ förderte der deutsche Steuerzahler mit mindestens 12.744 Euro, im Schnitt also mit 1.593 Euro pro ausreisewilliger Person.
„Die finanziellen Anreize, nach Ende des Fluchtgrunds weiter in Deutschland zu bleiben, anstatt zum Wiederaufbau in die Heimat zurückzukehren, sind viel zu hoch“, mahnt Kirste. „Hier gehören im Sinne des Steuerzahlers wie auch der inneren Sicherheit massive Kürzungen durchgesetzt: Wer ohne hinreichenden Fluchtgrund noch auf seinem ‚Flüchtlingsstatus‘ beharrt, darf in Deutschland keine Anrechte mehr auf Sozialleistungen besitzen. Und es gilt immer wieder zu betonen: Unser Asylrecht umfasst nicht das Recht auf dauerhafte Einwanderung! Flucht und Asyl sind nur auf Zeit. Fällt der Fluchtgrund weg, so wie in Syrien, sind freiwillige Ausreise oder aber Abschiebung zwingend geboten.“
