Landkreis Greiz führt verpflichtende Arbeit für Asylbewerber ein: Warum nicht auch im Landkreis Meißen?

Es scheint eine tatsächliche Erfolgsgeschichte zu sein: Am 1. September 2024 hatte der Landkreis Greiz in Thüringen die verpflichtende Arbeit für Asylbewerber eingeführt. Insbesondere in Kirchen, gemeinnützigen Trägern und den Kommunen – und somit auch innerhalb ihrer eigenen Wohneinrichtungen – werden Asylbewerber nun zu regelmäßigen täglichen Arbeiten verpflichtet, die der Allgemeinheit (und somit auch den Asylbewerbern) nützen, so zum Beispiel für die Landschaftspflege und die städtische Ordnung. Die gesetzliche Grundlage hierzu besteht mit § 5 des Asylbewerbergesetzes schon lange, die Stundenarbeitszeit wird sogar entlohnt. Asylbewerbern, die diese Arbeitsgelegenheiten ablehnen, können die staatlichen Zuwendungen gekürzt werden.

Im Landkreis Greiz kamen so schon 158 von 530 Asylbewerbern in die Freuden täglicher Arbeit. Ein iranischer Asylbewerber, der gegen diese Arbeitspflicht klagte, wurde letzten Monat vom Sozialgericht Altenburg abgewiesen, drei weitere Asylbewerber, die sich der Arbeit verweigert hatten, verließen den Landkreis zwischenzeitlich freiwillig mit unbekanntem Ziel. Das Greizer Modellprojekt griffen zuletzt auch Gera und der Saale-Orla-Kreis auf. Und die Ostthüringer Zeitung berichtet: „Auch auf sächsischer Seite ist die Arbeitspflicht für Asylbewerber mittlerweile gang und gäbe.“

Doch letzteres stimmt mitnichten, zumindest nicht im Landkreis Meißen!

Wie eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/2720) des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste an die sächsische Staatsregierung ergab, wurde vom Landkreis Meißen bis heute keine einzige verpflichtende Arbeitsgelegenheit für Asylbewerber geschaffen. Dabei lebten zum Stichtag des 31. Dezember 2024 mindestens 6.121 Personen im Kontext von Fluchtmigration und Asyl allein in diesem Landkreis – und deren Anzahl wächst stetig weiter. Gemeinnützige Arbeit gäbe es im Landkreis für diese große Personengruppe zur Genüge: Von der Selbstversorgung und Reinigung ihrer Unterkünfte über soziale Dienste bis hin zur Landschaftspflege und städtischen Aufräumarbeiten.

Viele andere Kommunen in- und außerhalb Sachsens erkennen längst die Vorteile verpflichtender Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Der Landkreis Meißen hingegen spielt lieber weiter auf Außenseiterposition, setzt mit fragwürdigem Erfolg lieber auf freiwillige Arbeitssuche der Asylbewerber, „um den erforderlichen Aufwand für die Träger zu begrenzen“, wie es in der Antwort der Staatsregierung auf Kirstes Kleine Anfrage heißt. Nach dem hohen Aufwand der Meißner Steuerzahler, die die horrenden Kosten der Asylkrise mit eigenen Händen zu erwirtschaften haben, fragt im Meißner Landratsamt hingegen niemand.