Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Bitte Ausweis zur Wahl mitnehmen!
Zahlreiche Meißner, unter anderem auch ich, haben bis heute keine Wahlbenachrichtigung erhalten. Dabei sollte diese eigentlich schon längst eingetroffen sein – die Versendung ist laut Landeswahlgesetz bis spätestens 21 Tage vor der Wahl Pflicht! Was genau in der Stadt Meißen schiefgelaufen ist, weiß keiner. Für die Meißner hatte ich heute mit dem Landeswahlleiter des Freistaats Sachsen gesprochen. Dieser beruhigt alle Bürger: Natürlich darf auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl gewählt werden. Allerdings – Ausweis oder Reisepass nicht vergessen! Sich auszuweisen ist hier Pflicht!
Und wer überprüfen möchte, ob er wirklich als Wähler eingetragen ist: Bis Freitag liegt das Wählerverzeichnis zur Einsicht auf dem Bürgerbüro in der Burgstraße aus.
Schreiben Sie mir gern bei weiteren Fragen oder wenn in Ihrer Gemeinde auch Versäumnisse vorliegen!