Innenminister bestätigt: Keine Abschiebung straffälliger unbegleiteter minderjähriger Ausländer – denn eigene Familien wollen diese oft nicht zurück!
Es klingt wie ein bitterer Witz, ist aber purer Ernst: Der sächsischen Staatsregierung war es seit sechs Jahren nicht möglich, auch nur einen einzigen straffällig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) in dessen Heimatland abzuschieben. Dies ergab eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/2165) des Meißner Landtagsabgeordneten Thomas Kirste (AfD) an die sächsische Staatsregierung. Der Grund ist nahezu unerhört: Die sogenannten UMA dürften nämlich lediglich abgeschoben werden, wenn sie nach der Abschiebung „im Herkunftsland von einer sorgeberechtigten Person in Empfang genommen“ würden, so Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster. Diese Empfangnahme, so der Innenminister weiter, müssten die Abschiebebehörden „vor der Abschiebung gerichtsfest nachweisen können.“
Doch ein solcher Nachweis könne laut Schuster nur sehr selten erbracht werden, da – jetzt kommt der Skandal – „die Familien ein Interesse am Aufenthalt der Kinder in der Europäischen Union haben.“ Sprich: Die ausländischen Familien der in Sachsen straffällig gewordenen UMA haben bislang in keinem einzigen Fall Interesse daran gezeigt, ihre eigenen Kinder wieder in Empfang zu nehmen, verleugnen diese lieber und weisen deren Erziehungspflicht von sich.
Das alles natürlich auf Kosten der sächsischen Steuerzahler und insbesondere auf Kosten dieser und folgender Opfer der Straftaten mancher unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Sachsen. Als Grundlage dieses Wahnwitzes dient übrigens ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der ganz sicher weder im Namen noch im Sinne von uns Europäern geurteilt haben dürfte.
„Wir Sachsen müssen nun ausbaden, dass manch ausländische Familie ihre Erziehungs- und Sorgepflicht für die eigenen Kinder vernachlässigt“, mahnt Thomas Kirste, AfD-Direktabgeordneter des Wahlkreises Meißen 3 im Sächsischen Landtag. „Wenn ihre eigenen Familien diese straffällig gewordenen Jugendlichen nicht zurückhaben möchten, ist deren Heimatstaat in der Fürsorgepflicht – und nicht der Freistaat Sachsen! Die sächsische Staatsregierung hat sich im Bundesrat endlich konsequent für eine harte Sanktionierung dieser Staaten einzusetzen: Keine Wirtschafts- und Entwicklungshilfe mehr, keine Visumvergabe mehr, bis diese Missstände von den jeweiligen Staaten behoben wurden. Straffällig gewordene Ausländer, insbesondere Gewaltverbrecher, gehören ohne Wenn und Aber aus Deutschland abgeschoben!“