„Erfolgsquote“ von 0,6 Prozent? Meißens Ausländerbehörde auf den Prüfstand stellen!
Ist das Meißner Ausländeramt seiner Arbeit noch gewachsen? Die klaren Fakten sprechen dagegen: Mindestens 158 abgelehnte und somit ausreisepflichtige Asylbewerber hatte die im Landratsamt Meißen angesiedelte Behörde allein im ersten Halbjahr 2022 zum Beratungsgespräch eingeladen, um eine „freiwillige Ausreise“ in deren jeweiliges Heimatland zu besprechen. Nur ein Einziger der 158 ausreisepflichtigen Asylbewerber reiste jedoch am Ende tatsächlich freiwillig aus. Mit seiner geringen „Erfolgsquote“ von gerade einmal 0,6 Prozent erfüllter Leistung bildet der Landkreis Meißen das traurige Schlusslicht unter sämtlichen Landkreisen des Freistaats Sachsen. Den Meißner Steuerzahlern entstanden hierbei allein Beratungskosten in Höhe von fast 16.000 Euro. Dies ergab eine Kleine Anfrage (7/10369) des Görlitzer AfD-Landtagsabgeordneten Sebastian Wippel.
„Ein unvorstellbares Versagen“ bescheinigt auch der Meißner AfD-Direktabgeordnete Thomas Kirste dem Ausländeramt aufgrund der vorliegenden Daten. Mit einer eigenen Anfrage an Meißens Landrat Ralf Hänsel gelang Kirste bereits diesen Frühjahr der Nachweis, dass im Jahr 2021 mindestens 550 Flüchtlinge – und somit mehr als 41 Prozent aller Flüchtlinge – im Landkreis ausreisepflichtig waren. Davon abgeschoben wurden allerdings nur 18 Personen; also rund 3,3 Prozent. Der Rest durfte weiter im Landkreis bleiben. Sachgebietsleiterin für „Asyl und Integration“ und somit auch für die Rückkehrberatung im Landratsamt ist Landrat Hänsels eigene Frau. Die Rückkehr in ihre Heimat wird abgelehnten Asylbewerbern mittels Förderprogrammen der Bundesregierung (REAG/GARP) mit 1.000 Euro Taschengeld sowie der Übernahme von Reise- und medizinischen Kosten schmackhaft gemacht.