Der MDR und der Verfassungsschutz (Teil 1): VS-Chef unterdrückt „entlastendes AfD-Gutachten“
Die nächste Bombe um den „Verfassungsschutz“ ist geplatzt – und selbstverständlich berichten die regierungsnahen „Mainstreammedien“ NICHT darüber. Dafür allerdings konservative Medien wie Cicero, die Berliner Zeitung, Nius und Apollo News sowie die Junge Freiheit. Allesamt Leseempfehlungen für Bürger, die sich noch selbst informieren statt nur berieseln lassen möchten!
Was war passiert? Im September 2018 erklärte Stephan J. Kramer, seit Dezember 2015 Chef des Amts für Verfassungsschutz Thüringen (AfV), die AfD Thüringen erst zum „Prüffall“, zwei Jahre später als „erwiesen rechtsextrem“. Doch nicht nur die AfD klagte gegen diese Einstufung – auch ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes selbst beschwerte sich infolge beim thüringischen Innenministerium über diese Einstufung.
Brisant ist: Bei diesem Mitarbeiter soll es sich um keinen Geringeren als den Referatsleiter für Rechtsextremismus des Landesamtes für Verfassungsschutz gehandelt haben. Dieser hatte zu Kramers „Gutachten“ ein kritisches Ergänzungsgutachten erstellt, welches die Einstufung der AfD Thüringen als „rechtsextrem“ infragegestellt hat. Doch Kramer unterdrückte die Veröffentlichung dieses Ergänzungsgutachtens mit der Aussage, er wolle „dem Gegner keine Argumente liefern“. Für Kramers „Gutachten“ wurde sein eigenes Referat Rechtsextremismus beim AfV von Kramer übrigens „bewusst außen vor gelassen“, so der Referatsleiter in einer E-Mail an das Innenministerium. Sein „Material“ zum „Gutachten“ habe Kramer selbst gesammelt und wolle dem Referat auch NICHT verraten, woher dieses „Material“ überhaupt stamme, berichtet „Apollo News“. Schlimmer noch: Kramer soll dem Verfasser des Ergänzungsgutachtens sogar körperliche Gewalt angedroht haben!
Die Meinung der Verfassungsschützer zum eigenen „Gutachten“ wollte der Verfassungsschutzchef definitiv NICHT hören.
Er wollte ein politisch vorzeigbares Ergebnis als Waffe gegen die größte Oppositionspartei Deutschlands anfertigen. Und zwar noch vor April 2020, wo Kramer planmäßig für die SPD als Bundestagsabgeordneter kandidieren wollte. So wie derzeit Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz und eifriger Verfechter eines AfD-Verbots – der jetzt für die CDU zur Bundestagswahl kandidiert.
Der Skandal um Kramer besitzt Parallelen zu Sachsen: Auch hier hatte der Verfassungsschutz die sächsische AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Doch das angeblich 134 Seiten dicke „Gutachten“ zu dieser Einstufung verweigert sich der Verfassungsschutz sowohl der AfD als auch den sächsischen Bürgern herauszugeben. Was genau in diesem „Gutachten“ drinstehen soll, ist anscheinend „strenge Verschlusssache“.
Was der MDR mit der ganzen „Sache Kramer“ zu schaffen hat und was dem thüringischen VS-Chef Stephan J. Kramer sonst noch angelastet wird, lesen Sie bei mir in den kommenden Tagen.