Bereiten Grüne Straftaten gegen die AfD vor? Ich stelle Strafanzeige!
Am 4. und 5. Juli findet der Bundesparteitag der AfD im thüringischen Erfurt statt. Erwartet werden zu diesem nicht nur über 1.000 Delegierte unserer Partei. Auch linke und linksextreme Gruppierungen trommeln bereits zum Gegenprotest und drohen damit, mehr als 50.000 sogenannte „Aktivisten“ in Bussen nach Thüringen zu transportieren. Eine dieser Gruppierungen ist der Kreisverband Köln der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“. Und an dieser Stelle wird der Fall nicht nur skandalös, sondern mutmaßlich auch strafbar.
Eines vorweg: Jedem Bürger steht es jederzeit zu, sich friedlich zu versammeln und friedlich zu demonstrieren. Dieses Recht gewährt uns der Artikel 8 unseres Grundgesetzes. Dieses Recht gilt nicht nur für die AfD, sondern auch für friedliche Gegendemonstranten. Und dieses Recht, das hat uns die Corona-Zeit gelehrt, gilt es für jeden von uns jederzeit gegen die Willkür des Staates zu verteidigen. Grundrechte sind keine Geschenke des Staates an seine Bürger, sie sind Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat und wurden als solche von unserem Volk über Jahrhunderte hinweg schwer errungen.
Was aber nicht unter das Grundrecht der Versammlungsfreiheit zählt, ist eine Versammlung abzuhalten, die einzig das Ziel hat, eine andere und legitime Versammlung zu stören oder gar zu verhindern. Hierzu fällte das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2025 erst ein Grundsatzurteil – übrigens zu Lasten linker Störer, die eine konservative Demonstration „pro Leben“ verhindern wollten.
Doch manche Grüne drehen sich unseren Rechtsstaat, wie sie ihn brauchen: So rief mutmaßlich – die Ermittlungen beginnen gerade erst – der Kreisverband Köln der „Grünen“ seine Mitglieder dazu auf, mit Bussen gemeinsam nach Erfurt zu reisen, um den dortigen AfD-Bundesparteitag zu verhindern. Nicht friedlich gegen den Parteitag zu demonstrieren, sondern ihn wörtlich zu verhindern. Nach § 9 des Parteiengesetzes ist es der AfD nicht nur erlaubt, sie ist gesetzlich sogar dazu verpflichtet, einen Bundesparteitag abzuhalten. Der § 21 des Versammlungsgesetzes sieht für die Störung von Versammlungen empfindliche Strafen vor. Aufgedeckt hatte den Skandal um den mutmaßlichen strafbaren Aufruf der Kölner Grünen zur Versammlungsstörung übrigens ein prominenter Rechtsanwalt auf „X“ (vormals „Twitter“), der selbst Grüner ist – von seiner eigenen Partei aber mehr als schockiert ist.
Wir von der AfD wollen einen friedlichen Parteitag. Wir sind Teil der Demokratie in Deutschland und nehmen unseren Wählerauftrag ebenso wie unsere Bindung an die Verfassung sehr ernst. Manche Linke und manche Grüne jedoch nicht: Doch damit ist jetzt Schluss! Gegen den Verfasser dieses Rundschreibens der Kölner Grünen habe ich Strafanzeige bei den Staatsanwaltschaften in Erfurt und Köln eingereicht. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen den § 111 StGB („Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“). Ich hoffe auf schnelle Ermittlungserfolge.
Wenn Sie von ähnlichen Aufrufen gegen den Bundesparteitag erfahren haben, teilen Sie dies gern mit. Unsere Freiheiten und unsere Grundrechte lassen wir uns nicht länger von linken Demokratiefeinden nehmen. Holen wir uns gemeinsam unsere Republik zurück!
