Auch das Grundgesetz kennt „ethnische Deutsche“!

Die AfD wird nun als letzter Akt der scheidenden SPD-Innenministerin Faeser als „gesichert rechtsextrem“ vom Verfassungsschutz eingestuft. Dieser Verfassungsschutz untersteht übrigens ihrem Ministerium.

Der Grund ist hanebüchen: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Bemühen sich die Damen und Herren mal in das Grundgesetz unter Artikel 116 zu schauen? Der Bericht selbst wird übrigens nicht veröffentlicht und ist nur für den „internen Gebrauch“ vorgesehen.

Ein Schelm wer Böses denkt. Der Umgang mit der Oppositionspartei AfD ist ein Skandal und die Frage steht im Raum, wer hier wirklich die Demokratie aushebeln will.