AfD-Anfrage zu Gil Ofarim enthüllt: Auch im Dschungelcamp hielt der C-Promi es nicht mit der Wahrheit

Wieder einmal hat Gil Ofarim vor aller Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt und unseren Freistaat Sachsen in Verruf bringen wollen. Wir erinnern uns: Am 4. Oktober 2021 bezichtigte der Musiker die Mitarbeiter eins Leipziger Hotels in einem Internet-Video des Antisemitismus. In ganz Deutschland kam es daraufhin zur Empörung nicht nur gegen das Leipziger Hotel, sondern auch gegen den guten Ruf unseres Freistaats. In dieses Horn stießen damals auch der sächsische SPD-Wirtschaftsminister Martin Dulig sowie die sächsische Grünen-Justizministerin Katja Meier. Letztere twitterte am 5. Oktober 2021: „Dieser offene Antisemitismus im Hotel Westin in Leipzig ist unsäglich und unerträglich. Das muss Konsequenzen haben.“

Eine Konsequenz hatte Ofarims Video schließlich: Er musste selbst als Angeklagter u. a. wegen Verleumdung vor Gericht, bestätigte dort, dass seine Vorwürfe frei erfunden waren, entschuldigte sich beim Hotel und einem Mitarbeiter und versprach letzterem eine Entschädigungszahlung von 20.000 Euro. Letztere hat er laut Aussage des Mitarbeiters bis heute nicht bezahlt. Die Grünen-Politikerin Meier wollte sich für ihren Tweet bislang übrigens ebenfalls nicht entschuldigen. Auf eine damalige Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 7/8014) des Meißner AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Kirste vom November 2021 meinte sie lediglich, es sei ihr privat „frei überlassen, sich zu aktuellen Themen zu äußern.“

Geäußert hatte sich nun auch erneut Gil Ofarim, nämlich im RTL-Format „Dschungelcamp“ im Januar 2026. Vor laufenden Kameras erklärte der C-Promi dort, dass die Videobänder des Hotels, welche vor Gericht verwendet wurden und ihn in seiner unwahren Erzählung überführt hatten, „manipuliert“ gewesen seien. So sei das „Band nicht das Originalband“ gewesen, „von allen Kamera-Aufnahmen [hätten] mehrere Sekunden gefehlt“, doch mehr dürfe er aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung „nicht sagen“.

AfD-Politiker Kirste hakt nach: Ist die sächsische Justiz etwa in eine Verschwörungskampagne gegen den armen Musiker verwickelt? Eine weitere Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 8/6027) Kirstes an die Staatsregierung ergab diesen März Gewissheit – Ofarims Behauptungen sind erneut komplett frei erfunden. „Die Behauptung des damaligen Angeklagten Gil Ofarim“, so das sächsische Justizministerium in Beantwortung von Kirstes Anfrage, „ist unzutreffend und wurde auch so von seiner Verteidigung nicht geltend gemacht.“ Weiterhin gäbe es „keine Anhaltspunkte dafür, dass die Rohdaten der Dateien mit den Videoaufnahmen […] manipuliert oder verändert worden sein könnten.“ Und: „Eine darüberhinausgehende Verschwiegenheitserklärung ist hier nicht bekannt.“

„Die sächsische Staatsregierung ist jetzt aufgefordert, sich geschlossen hinter das Leipziger Hotel und seine Mitarbeiter sowie hinter die sächsische Justiz zu stellen“, zieht Kirste Fazit. „Es kann und darf nicht sein, dass Ofarim unseren Freistaat, seine Bürger, seine Unternehmen und Institutionen immer wieder aufs Neue mit Falschbehauptungen in Verruf bringt. Hingegen muss nun zwingend sein, dass die Staatsregierung prüfen lässt, ob die Falschbehauptungen Ofarims im ‚Dschungelcamp‘ bereits den Tatbestand des § 187 StGB – Verleumdung – erfüllen. Wir Sachsen lassen uns von diesem Selbstdarsteller nicht länger schlechtreden!“