Kirste sorgt für Transparenz: Fakten zu Flüchtlingen in der Stadt Meißen
Von den in der Stadt Meißen lebenden 1.446 Flüchtlingen (rund 5 Prozent der Meißner Gesamtbevölkerung) sind mindestens 144 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. Dies ergab eine Kleine Anfrage (Drs.-Nr.: 7/12910) des Meißner AfD-Abgeordneten Thomas Kirste an die Sächsische Staatsregierung. Der Großteil dieser Flüchtlinge stammt demnach aus Syrien (246 Personen – 38 Prozent Frauenanteil) und der Ukraine (630 Personen – 64 Prozent Frauenanteil). Von den 630 Flüchtlingen aus der Ukraine arbeiten derzeit bereits 85 in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sowie 13 auf geringfügiger Basis. Von den 816 sonstigen Flüchtlingen arbeiten mit 37 Personen hingegen lediglich viereinhalb Prozent (4,5%) in SV-Beschäftigungen, weitere drei Personen (0,36%) geringfügig. Fast die Hälfte sämtlicher Flüchtlinge (rund 700 Personen) bezog Ende 2022 hingegen Sozialleistungen nach dem SGB II, das sog. „Hartz IV“. Rund 95 Prozent aller in Meißen lebenden Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine stammten, gingen Ende vergangenen Jahres nicht arbeiten.
So sah es 2022 in den umliegenden Gemeinden aus:
In der Gemeinde Käbschütztal arbeitete von 6 wohnhaften Flüchtlingen (3 Ukrainer, 3 Syrer) zuletzt keine einzige Person.
In der Gemeinde Klipphausen arbeiteten von 71 wohnhaften Flüchtlingen (sämtliche Ukrainer) zuletzt 4 Personen.
In der Gemeinde Niederau waren im September 2022 ca. 27 Ukrainer als arbeitend gemeldet; im Dezember gleichen Jahres jedoch nur noch 6 ukrainische Flüchtlinge wohnhaft.
In der Gemeinde Weinböhla lebten zum Jahresende 2022 etwa 20 Flüchtlinge, darunter ein Iraker, welcher vollziehbar ausreisepflichtig war. Von diesen befanden sich fünf Ukrainer sowie weniger als drei andere Flüchtlinge in einem SV-Arbeitsverhältnis.
Die Stadt Nossen zählte zum Jahresende 2022 etwa 85 Flüchtlinge, darunter sechs vollziehbar Ausreisepflichtige. SV-beschäftigt waren 31 Ukrainer sowie 20 weitere Flüchtlinge.